Medienwächter fordert internationales Porno-Verbot im Internet

Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, hat sich für neue, möglichst globale Regulierungsansätze in der vernetzten Medienwelt mit Mindeststandards etwa für digitale Rotlichtbezirke ausgesprochen.

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Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), hat sich für neue, möglichst globale Regulierungsansätze in der vernetzten Medienwelt ausgesprochen. Diese sollten Bestimmungen für digitale Rotlichtbezirke umfassen, erklärte der Medienwächter auf der Konferenz Neue Medien und Technologien der Informationsgesellschaft am Mittwoch in Berlin: "Es braucht im Internet auf Dauer ein vollziehbares Verbot von Pornographie, von Kinderpornographie sowieso."

Schneider bedauerte, dass der US Supreme Court die künstliche beziehungsweise virtuelle Darstellung pornographischer Szenen mit Kindern und Jugendlichen nicht unter Strafe gestellt habe. Das sei ein Zeichen dafür, dass "die kulturelle Bewertung auch mit großen Verbündeten wie Amerika weit auseinander geht". Das müsse international geklärt werden, wobei Deutschland dann auch geschlossener auftreten müsste.

Schneider meint, das Internet habe traditionelle, vor allem am Rundfunk ausgerichtete Modelle der Medienregulierung über den Haufen geworfen. Aus dem Privileg, Rundfunk zu gestalten, werde "ein bezahlbares Jedermann-Prinzip". Dies sei für Regulierer ein Albtraum, da "der Wert der Lizenz absackt". Die zunehmende Medienherrschaft der Finanzinvestoren, die auf Profite und nicht auf kulturelle Vielfalt setzten, schüre die Sorge, dass mediale Angebote mit einem öffentlichen Mehrwert "unter Artenschutz gestellt werden müssen und Regulierung damit zu einer Art Denkmalschutz wird".

Auf den Rundfunk allein könne sich das Interesse der Medienwächter nicht mehr richten, führte der studierte Theologe und Publizist aus. Sie hätten sich abzufinden, "dass nationale Systeme nur noch von begrenztem Wert sind". Zudem müssten Teilsektoren im Regulierungsbetrieb wie die Medienanstalten, das Bundeskartellamt oder die Bundesnetzagentur zusammenarbeiten. Der Begriff der "Rundfunkfreiheit" sei durch den der "Medienfreiheit" zu ersetzen, wozu auch die "Pressefreiheit" gehöre. Schließlich brachte Schneider auch eine "Internetfreiheit" und "Plattformfreiheit" ins Spiel.

Beim Begriff Freiheit hat der Medienwächter die damit einhergehende Verantwortung im Sinn. Am Beispiel der Presse legte Schneider dar, dass diese, wenn sie sich in den Rundfunkbereich hineinentwickeln und eine Art "Internet-TV" anbieten wolle, nicht "unreguliert" bleiben könne. Es gebe zwar Businessmodelle wie den Mobilfunk, "die jenseits von Regulierung wunderbar funktionieren" und sich "einfach so ergeben" hätten. Seine Anstalt aber habe für die Presse im Internet etwa die Bestimmung aufgestellt, dass multimediale Angebote für einen Empfang für mehr als 500 potenziellen Nutzer als Rundfunk zu behandeln seien. Derartige Anbieter von Web-TV oder -Radio im Netz müssten sich folglich auch eine Lizenz zum Senden besorgen und sich etwa einen Jugendschutzbeauftragen halten.

Die Grenze bei 500 zu ziehen, sei eine willkürliche Festlegung seiner Juristen gewesen, berichtete Schneider weiter. Umso erstaunter zeigte er sich, dass die Klausel nun auch in den Entwurf für die 12. Änderung des Rundfunkstaatsvertrags (PDF-Datei) aufgenommen worden sei und somit bald auch für andere Bundesländer gelten dürfte. Dabei sei es einfach darum gegangen, dass "größere Veranstalter" nicht einfach "Piratenfunk" machen. In Nordrhein-Westfalen hätten sich eine Reihe von Pressefirmen inzwischen eine Lizenz geholt. Die meisten fielen aber gar nicht unter die Regelung. (Stefan Krempl) / (anw)