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Das Finanzamt will ab nächstem Jahr Geld für Auskünfte

Der Spiegel heute morgen ist durchaus interessant: Laut diesem Artikel möchten die Finazämter für eine gesicherte Auskunft Geld haben - 50€ pro halbe Stunde, mindestens 100€ pro Auskunft.

Das machen ja immer mehr Ämter; das Informationsfreiheitsgesetz sollte ja auch für mehr Transparenz sorgen und wird quasi dadurch behindert dass man bis zu 500€ für ein Auskunftsersuchen zahlen sollen. Was effektiv dafür sorgt dass Otto-Normalbürger keine Auskunft über sich einholen kann weil es schlicht und ergreifend zu teuer ist.

Die Begründung dafür finde ich auch bei den Finanzämtern dreist (Zitat Spiegel-Artikel):

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf die Begründung zur Änderung des Gesetzes. Darin heißt es, dass wegen der "Kompliziertheit des Steuerrechts" auch die Zahl der Anträge "stark ansteigen wird". Dies führe zu erheblich mehr Arbeit. Und da eine Auskunft "eine Dienstleistung gegenüber dem Steuerpflichtigen" darstellt, sei die Gebühr "sachgerecht".


Das heisst: weil die Politiker (wer auch immer gerade regiert) immer mehr sich dem Lobbyismus beugen und das Steuerrecht durch viele viele Sonderfälle verkomplizieren sollen wir nun dafür bezahlen?

Und was würde uns dagegen eine Vereinfachung des Steuerrechts einbringen; wieviel Personal könnte man da wohl einsparen wenn es sowas wie eine "Vereinfachung" gäbe wie es im Gespräch war; jeder 30% oder so ähnlich?

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Kommentare

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Thinker am :

Hmm, umgekehrt müßte man dann doch auch für eine abgegebene Steuererklärung jede Menge Kohle verlangen können... Ist doch vergleichbar, man gibt eine gesicherte Auskunft über seine Einkünfte. :-) Und ne Menge Arbeit macht sowas auch, daher ist die Gebühr auch sachgerecht.

-thh am :

Das ist wieder so einer der Fälle, bei denen ich die Aufregung nicht verstehe.

Wenn ich eine Auskunft zu rechtlichen, steuerlichen, aber auch technischen Fragestellungen haben möchte, dann muß ich eben einen Fachmann dafür beauftragen: einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater, einen ... $whatever, vielleicht einen Architekten, der mir dann gutachterlich diese Frage beantwortet. Das geschieht schließlich in meinem Interesse, denn ich möchte ja verbindlich wissen, wie diese oder jene steuerliche, rechtliche oder sonstige Frage dann später einmal beantwortet wird: Ist diese oder jene Vertragsgestaltung wirksam und zulässig? Kann ich diese oder jene steuerliche Gestaltungsmöglichkeit nutzen? Wird diese oder jene Ausführung eines Bauwerks bei der Abnahme durch die Baugenehmigungsbehörde oder den vorbeugenden Brandschutz akzeptiert werden?

In vielen Fällen läßt sich eine solche Auskunft gar nicht amtlich erhalten; ich weiß nicht, wie die Baugenehmigungsbehörde auf solche Anfragen reagiert, aber jedenfalls Gerichte oder auch andere Behörden werden kaum im Vorfeld beantworten, wie sie einen bestimmten Sachverhalt im Ernstfall rechtlich würdigen werden. Warum sollte das ausgerechnet beim Finanzamt anders sein?

Es macht ja nun einen deutlichen Unterschied, ob gefragt wird, wie dieser oder jener Sachverhalt steuerlich aufgrund der bisherigen Praxis der Behörde (!) wohl einzuordnen sein wird ("Wie handhabt ihr das bisher mit XYZ?"), oder ob im voraus eine im Zweifelsfall schwierige (sonst würde ja nicht gefragt werden!) Einzelfrage verbindlich (!) geklärt werden muß - und zwar jedesmal, wenn jemandem etwas neues einfällt. Ich hielte es ganz im Gegenteil nicht für geboten, das kostenlos zu tun - warum soll ich meinen Steuerberater dafür bezahlen und andere das letztlich auf meine Kosten kostenlos erhalten?

Auch hinsichtlich des Informationsfreiheitsgesetzes halte ich es durchaus für erforderlich und geboten, das kostendeckende Gebühren erhoben werden, die neben den Sach- auch die Personalkosten hinreichend erfassen. Denn so begreiflich die Neugier ist, die zu entsprechenden Anfragen führt, so wenig kann ich nachvollziehen, warum solche Kosten auf die Allgemeinheit verteilt werden sollen. (Nur eine kostendeckende Regelung verhütet darüber Mißbrauch - wir kennen das aus Genehmigungsverfahren umstrittener größerer Projekte - und erlaubt es ggf., bei einer Zunahme der Anfragen auch das dann notwendige Personal für deren Bearbeitung einzustellen. In der Regel sind Behörden mit ihrer eigentlichen Arbeit gut aus-, oft auch überlastet. Wenn dann noch große Heraussuch- und Kopieraktionen und vor allem die notwendige Einzelprüfung geleistet werden muß, ist das regelmäßig ohne zusätzliche Ressourcen nicht leistbar.)

Rince am :

thh:
Ich sehe nicht ein für etwas Geld zu zahlen wo die Ursache nicht bei mir sondern bei den Poltikern/Beamten liegt die dieses System erschaffen haben.
Beim Informationsfreiheitsgesetz:
Warum muss ich dafür Geld zahlen um herauszufinden welche Daten ein Amt über mich hat - sie haben offensichtlich genug Geld um diese Daten zu erheben über mich; dann sollte auch Geld für die transparente Kontrollmöglichkeit des Bürgers da sein dass er seine Daten abfragen kann/darf. Wie das mit Daten von anderen Personen ist ist eine andere Sache. Aber ich sehe es als unfair an wenn Daten vom Staat über mich erhoben werden (ich dabei vermutlich nicht einmal gefragt werde ob ich dem zustimme), aber dann nichtmal sehen darf welche Daten er über mich hat - geschweige denn überhaupt davon zu wissen um zum Beispiel falsche Daten zu korrigieren. Was weiterführend heisst, dass wenn es Probleme gibt ich erst Geld hinlegen muss, die Daten überprüfen, gegebenenfalls korrigieren lassen muss damit dieser Vorgang nochmal starten darf.

Und bei den Steuern ist es nicht das Problem des Bürgers oder der Firmen dass das Steuerrecht so kompliziert geworden ist, sondern es ist die Sache der Politiker, Beamten und Spezialisten die das zu verantworten haben. Warum soll ich für deren Chaos zahlen? Auch wenn das jetzt böse klingt: ich wäre dafür dass diejenigen die diese Steuergesetze absegnen dafür zahlen müssen; nicht diejenigen die drunter leiden müssen.

Uwe am :

"Denn so begreiflich die Neugier ist, die zu entsprechenden Anfragen führt, so wenig kann ich nachvollziehen, warum solche Kosten auf die Allgemeinheit verteilt werden sollen."

Das ist sehr einfach: Weil die Möglichkeit eines freien Zugangs zu solchen Informationen den Interessen der Allgemeinheit dient. Denn wo Informationen offenliegen, wird Mauscheleien und Korruption, welche alljährlich einen nicht unbedeutenden volkswirtschaftlichen Schaden anrichten, der Boden entzogen.

"(Nur eine kostendeckende Regelung verhütet darüber Mißbrauch - wir kennen das aus Genehmigungsverfahren umstrittener größerer Projekte - ...)"

Für das "Kennt man ja" wäre auch mal ein Beleg ganz nützlich. Was sollen denn das für Projekte sein, die durch bloße Neugier torpediert wurden?

Dieses Mißbrauchsargument kommt jedesmal bei der Diskussion - so etwa, als einige Bundesländer entsprechende landesrechtliche Regelungen verabschiedet haben. Da hat man dasselbe Szenario an die Wand gemalt, als würden Myriaden von Neugierigen die Arbeit der Verwaltung auf allen Ebenen lahmlegen.

Und das hat sich als ein Windei herausgestellt. Tatsächlich ist nämlich genau dieser Zustand nicht eingetreten und die Mehrarbeit war verkraftbar. (Quelle: Dr. Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender von Transparency International Deutschland).

Daß dann der Verdacht aufkommt, daß es weniger um eine Aufwandsentschädigung, sondern um eine "Abschreckungsgebühr" geht, ist kein Wunder.

Hans Bonfigt am :

Das wurde aber Zeit, daß jemandem auffällt, daß dieses Verlangen absolut legitim ist.
Jetzt aber bitte nicht auf halbem Wege stehenbleiben: Selbstverständlich müssen auch die Steuerpflichtigen die Aufwendungen, die sie zu leisten gezwungen sind, um spezielle Anfragen von Finanzämtern zu beantworten, gegen ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen können.

Beispielsweise kostete die Bereitstellung von Unternehmensdaten im Rahmen der "GdPDU"
ein von mir betreutes kleines Unternehmen (40 Mitarbeiter) mehrere zehntausend Euro.

Solche Summen müßte man natürlich an die Finanzämter weiterbelasten können.


Gruß Hans

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