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Die Krankenkassen und die elektronische Gesundheitskarte

Recht dreist finde ich was die IKK Sachsen (von ihr weiss ich es bisher nur) mit ihren Kunden macht:

Zum Start der elektronischen Gesundheitskarte wollen sie von jedem Kunden ein Foto haben - an sich mag das ja nicht so schlimm sein. Allerdings begründen sie dies mit "gesetzlichen Vorgaben", wonach man verpflichtet sei ein Foto abzugeben.

Im Sozialgesetzbuch V, §291 Absatz 2 steht:

Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild.
.

Das heisst es ist durchaus möglich auch ohne Foto eine solche Karte zu bekommen.

Was aber noch spannender ist, sind die Abhängigkeiten die die IKK dort einführt:

- Das Foto muss biometrisch nutzbar sein - also wie das Paßfoto, welches auch bestimmte Kriterien erfüllen muss. Im Gesetz steht davon nichts; dort steht nur "Lichtbild".

- Das Foto wird für 5 Jahre bei der IKK (oder deren Dienstleister) gespeichert. Davon steht wiederum gar nichts im Gesetz drin - dies ist nicht notwendig und ich persönlich sehe dazu auch keine Veranlassung; aber vielleicht bin ich in der Hinsicht eher paranoid.

Wie sieht das bei anderen Krankenkassen aus? Gibt es dort ähnliche Briefe und Bestrebungen? Weiss das jemand?

Update:Der CCC hat eine Presseerklärung dazu rausgebracht.

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Kommentare

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Hilko Bengen am :

Bei der BKK ALP plus ( http://www.bkk-alp.de/ ) ist es genauso.

-thh am :

Die Darstellung der Krankenkasse ist doch völlig korrekt - man muß ein Foto abgeben, es sei denn, man ist unter 15 Jahren oder in einer Weise erkrankt bzw. immobil, daß man kein solches anfertigen kann. Das sind absolute Ausnahmefälle, und man darf wohl davon ausgehen, daß jemand, der kein Foto anfertigen kann, sich schon melden und mitteilen wird, warum das nicht geht. Für alle anderen ist es eben nicht möglich, eine Karte ohne Bild zu bekommen - was im übrigen durchaus wünschenswert ist, ermöglicht es doch wenigstens ein bißchen die Eindämmung des Kartenmißbrauchs und schützt daher die Mittel der gesetzlichen Kassen, was im Interesse zumindest eines jeden gesetzlich Versicherten liegen sollte.

Welche Anforderungen das Lichtbild erfüllen soll, sei einmal dahingestellt; biometrisch wird es nicht sein müssen, aber gut erkennbar, vergleichbar einem Lichtbildausweis, da es denselben Zweck erfüllt.

Eine Speicherung ist m.E. gleichfalls nicht erforderlich, im Zweifel - wenn es keine weiteren gesetzlichen Grundlagen dazu gibt - nicht ohne weiteres zulässig, aber gleichfalls als Serviceleistung im Interesse des Versicherten, alldieweil er dann kein neues Foto abgeben muß, wenn er einmal eine neue Karte braucht.

Rince am :

Hallo Thomas,

danke für die Bestätigung dass es so im Gesetz steht. Allerdings gibt es ebenso vom Gesetzgeber die Zielsetzung dass man bei den Arztbesuchen den Personalausweis vorzeigen soll - damit würde sich das Bild erledigen.
Im Gesetz steht auch nur was von Lichtbild, nicht mehr. Die IKK möchte aber explizit ein Bild welches im biometrischen Pass benutzt werden kann - also sehr viel genauer.
Die Speicherung ist aus gesetzlicher Sicht nicht erforderlich - aber die Kasse sieht sie als zwingend notwendig an (und der Text mit dem sie das schreiben tut so als sei das auch gesetzliche Grundlage).
Und genau gegen diese "Dehnungen" wehre ich mich und versuche sie halt zu erklären. Wenn ich für mich beschliesse dass das Foto nicht fünf Jahre gespeichert werden soll (personenbezogenes Datum, es muss ja nicht gespeichert werden um die eGK auszustellen); was wird dann wohl die IKK machen?

slowtiger am :

Meine Bahncard krieg ich auch immer ohne Foto. Die machen zwar alle Männchen, aber sobald sie Geld haben wollen, werden sie zahm. Versuch unbedingt, ohne Foto durchzukommen - bzw am besten sogar ohne Karte, denn daß die ein ganz großer Scheiß ist, sollte uns allen klar sein.

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