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DNA-Proben und deren Nutzung

Es wird uns ja immer wieder gesagt es ist ja nicht schlimm wenn wir für Sexualdelikte oder ähnliches eine DNA-Probe abgeben. Nur: Wer überprüft was nachher mit den Proben passiert?

Was Udo Vetter vom Lawblog in seinem Artikel zitiert ist dass eine DNA-Probe auch gerne benutzt wird um Diebstähle aufzuklären - auch kleinere, mit einem Diebstahlwert von gerade mal 500€.

Die BKA-FAQ zeigt ganz deutlich wofür die DNA-Abgleiche am meisten gemacht werden: Diebstahldelikte.

Wo ist da die hohe Hürde? Wo ist da das "schwere Verbrechen" zu deren Zwecke diese Daten nur genutzt werden sollen (damit werden wir ja beruhigt wenn wir die Daten nicht hergeben wollen).

Und seit 10 Jahren wurden "nur" 75.000 Datensätze gelöscht - das sind 10% aktuell; wobei pro Monat 10000 neue Datensätze dazukommen. Wo kommen die her, soviele freiwillige Gentests machen wir doch gar nicht?

Ich glaube ich bin froh dass wir noch keine Zustände wie in Großbritannien haben, wo jedes Kind gleich eine DNA-Probe abgeben soll. Allerdings frage ich mich wie weit wir davon noch entfernt sind...

(Danke an Holger)

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Kommentare

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-thh am :

Ein genetischer Fingerabdruck ist wenig anderes als ein konventioneller Fingerabdruck - de lege ferenda verstehe ich daher sowieso nicht, warum man die beiden nicht gleichstellt, und was (außer Rücksicht auf zumeist irrationale Ängste) eigentlich genau die anderen Vorgaben für molekulargenetische Untersuchungen rechtfertigt.

Natürlich werden DNA-Proben auch zur Aufklärung von Diebstählen genutzt. Eine Beschränkung auf "schwere Straftaten" sieht das Gesetz nicht vor. Warum auch in diesem Fall?

Die einzige Beschränkung liegt in der Erfassung und Speicherung des DNA-Musters für künftige Straftaten (vergleichbar der erkennungsdienstlichen Behandlung - Fingerabdrücke, Fotos - im Hinblick auf künftige Straftaten); da ist eine Straftat erheblicher Bedeutung die Voraussetzung, oder eben auch die wiederholte Begehung anderer Straftaten, wenn sie im Unrechtsgehalt einer Straftat erheblicher Bedeutung gleichstehen. Serienhafter Diebstahl wäre dafür ein Paradebeispiel.

Dass jemand, der aufgrund einer solchen Anlasstat erfaßt ist, dann auch als Täter von Diebstählen o.ä. ermittelt wird, ist ein positiver Nebeneffekt. Unabhängig ist eine molekulargenetische Untersuchung von Tatspuren auch bei Diebstählen - und 500,- € sind nun wirklich kein Pappenstiel - ohnehin geboten, schon für den Fall, daß man Vergleiche mit einem späteren Tatverdächtigen durchzuführen hat.

"Freiwillige Gentests" haben im übrigen mit der DNA-Auskunfts-Datei wenig zu tun; da finden sich vor allem diejenigen, die aufgrund von Straftaten mit erheblicher Bedeutung, siehe oben, entsprechend erfasst wurden. Letztlich dasselbe wie die konventionelle erkennungsdienstliche Behandlung (Fingerabdrücke, Fotos), nur eben mit (m.E. wenig überzeugend begründeten) höheren Voraussetzungen. Wobei ich mich frage, ob bei der Anzahl der Datensätze wirklich nur die Personendatensätze und nicht auch alle Spurendatensätze erfasst worden sind ...

Rince am :

Was mich daran stört ist a) dass anscheinend 1% der Bevölkerung schon jetzt in diesen Datenbanken stecken - irgendwie ist es für mich schwer vorstellbar dass 1% der Bevölkerung schwere Straftaten begangen haben soll.
Ausserdem steht meines Wissens im Gesetzestext dass ein blosser Verdacht reicht um diese Tests zu machen. Was passiert mit den Daten wenn der Verdacht sich als haltlos erweist? Werden die Daten gelöscht und - viel wichtiger - ist das dokumentiert und nachvollziehbar?
Mich stört einfach diese zentrale Datensammlung. Wie man bei der Telekom merkt, reicht es eine solche Sammlung zu haben damit sie auch leichtfertig für Sachen / Taten gebraucht wird für die sie gar nicht gedacht war. Unter dem Gesichtspunkt gefällt mir so eine Datenbank überhaupt nicht. Das Stichwort was mir dazu immer wieder einfällt ist "gut gemeint". Es gibt einen Unterschied zwischen "gut gemeint" und "gut gemacht". Und für mich ist es ein Unterschied ob so ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre wie das zentrale registrieren von DNA-Spuren für ein Sexualdelikt hervorgezogen wird oder einen sagen wir mal Bagatellschaden wie einen Diebstahl im dreistelligen Euro-Bereich - was bei weitem die meiste Zahl der Anfragen ausmacht. Da stimmt für mich die Verhältnismäßigkeit nicht.

-thh am :

Ein - ganz kurzer - Blick in die Statistik des Statistischen Bundesamtes weist über 500.000 Verurteilungen pro Jahr auf, davon allein 41.000 zu Freiheits- oder Jugendstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Jedenfalls diese 41.000 Fälle dürften regelmäßig mindestens mittlere Kriminalität und/oder Wiederholungstäter betreffen, denn es muß schon einiges passieren, bis die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird oder gar die Strafe von der Höhe her nicht mehr ausgesetzt werden kann. Auf 10 Jahre gerechnet bist Du da leicht bei den rund 500.000 Personeneinträgen in der DAD, v.a., weil es durchaus Serientaten einer- und Straftaten erheblicher Bedeutung andererseits gibt, die nicht zu einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe führen.

Wenn der Verdacht sich als haltlos erweist, sind die Daten zu löschen, § 8 Abs. 3 BKA-Gesetz.

Was macht die zentrale Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern denn "so schwerwiegend" im Vergleich zur zentral abrufbaren Speicherung von Lichtbildern, Fingerabdrücken, Maßen und besonderen Kennzeichen, also der konventionellen erkennungsdienstlichen Behandlung, die in polizeilichen Dateien (INPOL, AFIS, etc.) erfolgt und überhaupt keinen Anforderungen hinsichtlich der Schwere der Straftat unterliegt? Ich halte es im Gegenteil für nur bedingt nachvollziehbar, daß die Speicherung des DNA-Identifizierungsmusters überhaupt weitergehenden Anforderungen unterliegt als eine erkennungsdienstliche Behandlung ...

Rince am :

Für mich ist sie so schwerwiegend weil es einfach viel zuviele Leute gibt die DNA-Tests als das Allheilmittel ansehen (schau Dir die Politiker an, schau Dir die Polizei-Präsidenten an die unbedingt so eine zentrale Datensammlung haben wollen) und andererseits genügend Mittel dass DNA-Tests fehlschlagen (da reicht schon eine Blutplasmatransfusion um fremde DNA zu besitzen), die aber geflissentlich ignoriert werden. Trotzdem werden sie ungesehen akzeptiert und es wird ein großer Druck aufgebaut dass man unbedingt seine DNA "abgeben" muss wenn irgendwas in der Nachbarschaft passiert ist - wer sich diesem Druck nicht beugt gilt sofort als Verdächtig (die Polizei hat dies auch schon so formuliert als ein Straftäter gefunden werden sollte).

Alleine schon wegen dieser maßlosen Sammelsucht und den Erwartungen bin ich gegen eine solche Sammlung.

(Und wie Law Blog zeigt reicht es nicht dass die Löschung gesetzlich vorgeschrieben ist; sie muss von einem Gericht teilweise bestätigt werden und wird auch dann erst sehr viel später durchgeführt als es der Gesetzgeber noch verlangt).

-thh am :

Der Beitrag im LawBlog bezieht sich gar nicht auf den Normalfall einer Löschung, daß sich nämlich herausstellt, daß "der Betroffene die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat", sondern auf den - eher pathologischen - Fall, daß der Beschluss über die Entnahme und Speicherung nach der Ausführung aufgehoben wird. Und die Löschung erfolgte dann auch binnen kurzer Frist nach Mitteilung des Sachverhalts an das LKA. Ob die Staatsanwaltschaft von sich aus überhaupt verpflichtet gewesen wäre, die Löschung zu veranlassen, oder ob die Übersendung des Beschlusses an die Polizei übersehen wurde, sei dahingestellt; jedenfalls läge es nicht fern, sich als Verteidiger selbst an die speichernde Stelle zu wenden. Wenn die von der rückwirkenden Aufhebung des Beschlusses nichts erfährt, kann sie auch keine Löschung veranlassen.

Jedenfalls ergibt sich daraus nicht, daß eine gerichtliche Bestätigung der Löschung erforderlich wäre oder daß sie viel später erfolgte, als der Gesetzgeber verlangt. (Insbesondere auch beim LawBlog ist es nicht verkehrt, sehr genau zu lesen, was dort steht. Vieles klingt nämlich anders, als sich die Sachlage bei genauerer Betrachtung darstellt. Klappern gehört eben zum Handwerk.)

-thh am :

Ergänzend: DNA-Tests sind ebenso wenig ein Allheilmittel wie - bspw. - Fingerabdrücke; der "genetische Fingerabdruck" weist ebenso wie der konventionelle Fingerabdruck Fehlerquellen auf (nur andere), und man darf aus ihm ebenso wenig vorschnelle Schlußfolgerungen ziehen. Allerdings ist das Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten bereits so lange bekannt, wie es eben konventionelle Fingerabdrücke gibt, und daher eine keinesfalls neue Erkenntnis.

Dass sich Fingerabdrücke oder DNA-Spuren - bspw. - an der Mordwaffe befinden, bedeutet zunächst einmal nicht mehr, daß sie sich eben dort finden, und es läßt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darauf schließen, daß der Betreffende mit der Mordwaffe Kontakt hatte. Daraus ergibt sich aber nicht zwingend, dass er auch der Mörder ist. Weder aus dem einen noch aus dem anderen.

Es empfiehlt sich dann allerdings, eine gute Erklärung dafür zu haben, wie DNA-Spuren oder Fingerabdrücke dorthin gekommen sind; genauso wie für Schuh- oder Reifenspuren, oder für die Identifikation durch Zeugen, oder letztlich für jedes andere Beweismittel auch.

Artur am :

Hallo,
ich hätte mal eine frage!
Unzwar wurde vor zwei monaten mein Fahrzeug gestohlen! Jetzt ist es wieder aufgetaucht und die Polizei will eine DNA probe von mir nehmen! Nur bin ich damit nicht ganz einverstanden! Kann ich einfach sagen ich bin damit nicht einverstanden? Ist es möglich oder bin ich dazu verpflichtet?

mfg Artur

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