Nur 8-10 Anfragen pro Jahr...
Update: bitte auch den Nachfolgeartikel lesen (ich hatte zwar überlegt diesen hier zu löschen, aber der Nachfolgeartikel ist ohne diesen hier nicht wirklich zu verstehen
...sollte es laut den Politikern auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung geben. Das wurde uns zumindst vorher ja gesagt.
Und wieviele sind es nun wirklich?
Gisela Piltz von der FDP hat dazu eine kleine Anfrage im Bundestag gestellt. Und ich finde die Zahlen erschreckend:
Zitat aus der Berliner Zeitung:
Es sind also doch deutlich mehr Ermittlungsverfahren bei denen "mal eben" auch die VDS benutzt wird. Nachdem das BVerfG nur die Nutzung bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben und(!) wenn alle anderen Verfahren ausgeschöpft wurden erlaubt hat, frage ich mich ob die Richter diesen Grundsatz beherzigen; ich habe nicht so das Gefühl.
Und wenn dann auch noch locker ein Drittel der Ersuchen unnötig waren und trotzdem genehmigt wurden, wer klärt die Richter da mal auf was wirklich erlaubt ist und was nicht? Was muss man machen um sie für den Datenschutz der Bürger zu sensibilisieren?
...sollte es laut den Politikern auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung geben. Das wurde uns zumindst vorher ja gesagt.
Und wieviele sind es nun wirklich?
Gisela Piltz von der FDP hat dazu eine kleine Anfrage im Bundestag gestellt. Und ich finde die Zahlen erschreckend:
Zitat aus der Berliner Zeitung:
In 2 186 Ermittlungsverfahren haben Richter von Mai bis Juni dieses Jahres den Rückgriff auf die Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzern angeordnet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz hervor. Dabei nutzten die Ermittler in 934 dieser Verfahren die Vorratsdaten, die Telekommunikationsfirmen und Internetbetreiber seit Januar dieses Jahres sechs Monate lang speichern müssen. Bei weiteren 577 Verfahren sei keine Angabe möglich, ob die Ermittler auf die Vorratsdaten zurückgegriffen haben, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort mit.
In 627 Verfahren sei die Nutzung der Vorratsdaten nicht erforderlich gewesen, heißt es weiter. In 96 Fällen blieb das Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft erfolglos.
Es sind also doch deutlich mehr Ermittlungsverfahren bei denen "mal eben" auch die VDS benutzt wird. Nachdem das BVerfG nur die Nutzung bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben und(!) wenn alle anderen Verfahren ausgeschöpft wurden erlaubt hat, frage ich mich ob die Richter diesen Grundsatz beherzigen; ich habe nicht so das Gefühl.
Und wenn dann auch noch locker ein Drittel der Ersuchen unnötig waren und trotzdem genehmigt wurden, wer klärt die Richter da mal auf was wirklich erlaubt ist und was nicht? Was muss man machen um sie für den Datenschutz der Bürger zu sensibilisieren?