Zum Thema Archivierung bei der Polizei...
Lawblog beschreibt wie schlampig der polizeiliche Erkennungsdienst manchmal arbeitet. Wer einmal dort erfasst wurde kann jederzeit wohl mit einer Vorladung als Beschuldigter rechnen.
Okay, dies ist nur ein Fall. Aber ich möchte nicht wissen wie das ist wenn die ganzen Daten nicht nur digital gespeichert werden sondern wenn dazu biometrische Daten kommen. "Der Fingerabdruck sah ganz ähnlich aus" oder "Ja, er hatte so blaue Augen"...
Okay, dies ist nur ein Fall. Aber ich möchte nicht wissen wie das ist wenn die ganzen Daten nicht nur digital gespeichert werden sondern wenn dazu biometrische Daten kommen. "Der Fingerabdruck sah ganz ähnlich aus" oder "Ja, er hatte so blaue Augen"...
Kommentare
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-thh am :
Mit sachverständig ermittelten Daten gibt es dieses Problem nicht; die Identifizierung von Fingerabdrücken oder DNS-Spuren ist hinreichend sicher, bzw. die Fehlerwahrscheinlichkeit ist berechenbar. Insofern wäre der Ersatz von Lichtbildvorlagen durch die Auswertung von Fingerabrdücken oder DNS-Spuren oder auch sachverständigen Vergleich von Lichtbildern sicherlich nicht zum Nachteil eines - unschuldigen - Beschuldigten.
(Im übrigen muß man nicht nur dann, wenn man aufgrund vorangegangener Straftaten - oder des Verdachtes solcher - erkennungsdienstlich behandelt wurde, jederzeit damit rechnen, als Beschuldigter behandelt zu werden. Ein böswilliger (angeblicher) Geschädigter genügt dazu bereits vollkommen.)