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Zum Thema Archivierung bei der Polizei...

Lawblog beschreibt wie schlampig der polizeiliche Erkennungsdienst manchmal arbeitet. Wer einmal dort erfasst wurde kann jederzeit wohl mit einer Vorladung als Beschuldigter rechnen.
Okay, dies ist nur ein Fall. Aber ich möchte nicht wissen wie das ist wenn die ganzen Daten nicht nur digital gespeichert werden sondern wenn dazu biometrische Daten kommen. "Der Fingerabdruck sah ganz ähnlich aus" oder "Ja, er hatte so blaue Augen"...

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Kommentare

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-thh am :

Das Problem ist nur indirekt die polizeiliche Arbeit; primär ist das Problem die Unzuverlässigkeit von Zeugen - die durchaus problemlos in der Lage sind, dasselbe Auto, das ein anderer als grünen BMW beschreibt, als roten Mercedes zu identifizieren, worauf der nächste von einem gelben Ford spricht, und alle im Brustton der (echten) Überzeugung. Daher muß man auf diese Unzuverlässigkeit Rücksicht nehmen, daher die Notwendigkeit einer Wahllichtbildvorlage oder einer sequentiellen Bildvorlage.

Mit sachverständig ermittelten Daten gibt es dieses Problem nicht; die Identifizierung von Fingerabdrücken oder DNS-Spuren ist hinreichend sicher, bzw. die Fehlerwahrscheinlichkeit ist berechenbar. Insofern wäre der Ersatz von Lichtbildvorlagen durch die Auswertung von Fingerabrdücken oder DNS-Spuren oder auch sachverständigen Vergleich von Lichtbildern sicherlich nicht zum Nachteil eines - unschuldigen - Beschuldigten.

(Im übrigen muß man nicht nur dann, wenn man aufgrund vorangegangener Straftaten - oder des Verdachtes solcher - erkennungsdienstlich behandelt wurde, jederzeit damit rechnen, als Beschuldigter behandelt zu werden. Ein böswilliger (angeblicher) Geschädigter genügt dazu bereits vollkommen.)

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