Der Deutsche: von vorneherein schuldig?
In den letzten Tagen gab es immer mehr Meldungen, wonach die in unserem Rechtsstaat eigentlich gültige Unschuldsvermutung (bis zum Beweis des Gegenteils) immer mehr ad absurdum geführt wird.
Da ist in der IT-Welt das Urteil des LG Hamburg in seiner schriftlichen Fassung, wonach Forenbetreiber für die Inhalte der Beiträge haftbar gemacht werden können (und nicht nur die Autoren der Beiträge selbst).
Und in der echten Welt sorgt eine private Sportveranstaltung dafür dass Hooligans wie Schwerstverbrecher behandelt werden (gleichzusetzen mit Mördern und Kinderschändern) - sie sollen vor der WM ihre DNA "vorsorglich" bei der Polizei abgeben.
Auch wenn Hooligans Störer sind - warum werden diese bei einer Privatveranstaltung zur Freiwild deklariert? Was passiert mit der DNA der Hooligans die während der WM "ruhig" geblieben sind; wird diese aus der speziellen Datenbank "Gewalttäter Sport" entfernt? Wo werden diese Daten gespeichert und wer hat Zugriff?
Und wofür wird es gemacht? Zitat aus dem Spiegel-Artikel: 'Die Maßnahme könne auch vorbeugend wirken, da sie eine "abschreckende Wirkung" habe.'
Wo bleibt da der Vorsatz, dass eine Person bis zum Gerichtsurteil als unschuldig zu gelten habe?
Da ist in der IT-Welt das Urteil des LG Hamburg in seiner schriftlichen Fassung, wonach Forenbetreiber für die Inhalte der Beiträge haftbar gemacht werden können (und nicht nur die Autoren der Beiträge selbst).
Und in der echten Welt sorgt eine private Sportveranstaltung dafür dass Hooligans wie Schwerstverbrecher behandelt werden (gleichzusetzen mit Mördern und Kinderschändern) - sie sollen vor der WM ihre DNA "vorsorglich" bei der Polizei abgeben.
Auch wenn Hooligans Störer sind - warum werden diese bei einer Privatveranstaltung zur Freiwild deklariert? Was passiert mit der DNA der Hooligans die während der WM "ruhig" geblieben sind; wird diese aus der speziellen Datenbank "Gewalttäter Sport" entfernt? Wo werden diese Daten gespeichert und wer hat Zugriff?
Und wofür wird es gemacht? Zitat aus dem Spiegel-Artikel: 'Die Maßnahme könne auch vorbeugend wirken, da sie eine "abschreckende Wirkung" habe.'
Wo bleibt da der Vorsatz, dass eine Person bis zum Gerichtsurteil als unschuldig zu gelten habe?
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