Überwachung mal wieder...

Na toll. Nun dürfen die USA nicht nur Flugpassagierdaten einsehen, sondern alle Fälle der Staatsanwaltschaften in Europa, wenn sie Lust dazu haben.

Da frage ich mich doch einfach mal, dürfen wir das bei den US-Behörden dann auch? Und wenn nein, warum nicht? Warum wird den USA dann so etwas überhaupt erlaubt - und was ist mit den Bürgerrechten; mit dem Grundsatz dass ein Bürger bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu gelten hat (und demzufolge auch eine Privatsphäre hat!)? Dürfen die US-Behörden dann einfach die Daten speichern für ewig? Wollen die europäischen Behörden einfach die hiesigen Datenschutzbestimmungen umgehen indem sie einfach alles in den USA speichern und im Zweifelsfall von dort alles wiederbekommen können?

Und wie bzw. wo kann man diesen Wahnsinn stoppen?
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-thh on :

Nicht der "Staatsanwaltschaften in Europa", sondern der "europäischen Staatsanwaltschaft" - das ist schon ein nicht unerheblicher Unterschied. Eurojust ist AFAIS (nicht mehr als) eine Koordinierungsstelle für Fälle grenzüberschreitender (Schwer-)Kriminalität, vgl. http://www.eurojust.eu.int/official_documents/Eurojust_Decision/l_06320020306de00010013.pdf und hat demnach nicht etwa Zugriff auf die Daten aller europäischen oder auch nur deutschen Staatsanwaltschaften oder das Zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister.

Bedenklich ist diese Datenweitergabe dennoch (m.E. aber nicht halb so bedenklich wie die freigiebige Weitergabe von Daten durch Private, wie bspw. SWIFT).

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