Skip to content

Und wieder Schäuble...

Nachdem unser Innenminister der Meinung ist, dass die Unschuldsvermutung für Terroristen aufzuheben sei (und wie definiert sich dann ein Terrorist?), denke ich dass dieses Bild sehr viel aussagt:
Stasi 2.0

Wer auch immer Schäube berät (oder wächst das auf seinem Mist?) scheint aber seine Hausaufgaben nicht gut gemacht zu haben: Die Unschuldsvermutung gilt bei der //Gefahrenabwehr// ohnehin nicht - dabei kann bei begründetem Verdacht bereits agiert werden. Soweit er aber von Strafe spricht, bewegt er sich auf dem Terrain der //Strafverfolgung//. Die Unschuldsvermutung gehört dort aber zu den unverzichtbaren Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens.
Was hat also Schäuble nun vor, auch wenn dies bisher nur seine Meinung sein mag? Und wann erklärt ihm jemand den Unterschied?

danke an Dataloo für das Bild!

Nachtrag: es gibt Stimmen die meinen das das was Schäuble gesagt hat korrekt sei. Das mag sein. Aber ich persönlich lasse lieber 10 Anschläge geschehen (wie Schäuble das so gerne beschreibt) anstatt dass potentiell erstmal alle Personen verdächtigt werden.

Und wem das zu radikal ist: Wieso gibt es dann nicht genug Geld für bessere Schutzmaßnahmen im Straßenverkehr; Schranken statt Ampeln oder ähnliches? Jährlich sterben bei Verkehrsunfällen deutlich mehr Personen als bei Terrormaßnahmen...

Trackbacks

No Trackbacks

Comments

Display comments as Linear | Threaded

-thh on :

"ie Unschuldsvermutung gilt bei der //Gefahrenabwehr// ohnehin nicht - dabei kann bei begründetem Verdacht bereits agiert werden. Soweit er aber von Strafe spricht, bewegt er sich auf dem Terrain der //Strafverfolgung//. Die Unschuldsvermutung gehört dort aber zu den unverzichtbaren Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens."

Korrekt. So wird das in den bereits bekannten Interviewteilen ja auch zutreffend dargestellt. In dem Zitat spricht Schäuble zuerst von "bestrafen" und der Unschuldsvermutung, die im Strafrecht gilt, danach dann vom Polizeirecht, in dem es eben keine Unschuldsvermutung gibt (auch wenn das gerne angenommen wird) was er mit einem Beispiel begründet.

Siehe dazu auch http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/04/18/hallo-rechtloses-objekt/#comment-198847

Add Comment

E-Mail addresses will not be displayed and will only be used for E-Mail notifications.
To leave a comment you must approve it via e-mail, which will be sent to your address after submission.

To prevent automated Bots from commentspamming, please enter the string you see in the image below in the appropriate input box. Your comment will only be submitted if the strings match. Please ensure that your browser supports and accepts cookies, or your comment cannot be verified correctly.
CAPTCHA

Enclosing asterisks marks text as bold (*word*), underscore are made via _word_.
Standard emoticons like :-) and ;-) are converted to images.
Form options