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Bush in Mainz: Der Ausnahmezustand?

Bei Impfinity beschreibt ein Betroffener aus Mainz, wie die "Regeln" sind die die Bürger des Landes zu befolgen haben während der Präsident einer befreundeten Staatsmacht seine Aufwartung macht.
Da frage ich mich doch glatt mit welcher rechtlichen Grundlage die Bürger ihrer Rechte der Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden - man darf die Rolläden nicht zuziehen und nicht einmal "heftige" Bewegungen machen. Wer hat da eigentlich das Sagen - die Polizei oder die Bodyguards (wieviele eigentlich) des Präsidenten? Und was pasiert wenn zB ein Kleinkind am Fenster winkt?

(Fragen über Fragen... wie grauenhaft denglisch ist, hörte ich gerade im Fernsehen: "wählen sie aus 700 Destinationen".... aua

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Kommentare

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zoo am :

Es gibt eine Diskussion zu dem Thema im Usenet. Siehe ff.

zoo am :

Polizeirechtliche Generalklausel, z.b. § 11 HSOG in Hessen

hier nochmal die MessageID: cv344k$lmm$05$1@news.t-online.com

jelena am :

Gullideckel werden zugeschweisst, Briefkästen und Mülleimer abmontiert, Schulen geschlossen (okay, das ist positiv. ;-)) - wie soll ich mir denn da mein Lebendgewicht in Gold verdienen?? Nen Attentat wird immer schwieriger... *narf

jelena am :

Gerade eben gefunden...:

Frage:
Was ist der Unterschied zwischen dem Besuch von George W. Bush und
einem Coitus interruptus?

Antwort:
Erschreckend wenig...

Da wird, weil EIN MANN KOMMT,
der VERKEHR komplett angehalten,
nur damit NICHTS PASSIERT,
und die Experten sagen, so richtig SICHER wäre es dennoch nicht.

ABER:
Beim Bush-Besuch sind hinterher ALLE frustriert.....

;-)

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