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Online-Überwachung: Karlsruhe hat entschieden

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Gesetz in NRW zum Thema Online-Durchsuchung/Überwachung ist nichtig.
Im Gegensatz zu Heise oder Spiegel kann ich mich allerdings nicht so ganz freuen. Die Leitsätze und Begründungen lesen sich eher danach dass die Gesetze nur genau genug gefasst werden müssen - insbesondere ein Leitsatz, nämlich Nummer 2 bzw. ein Teil davon:

Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.

....legen bei mir den Verdacht nahe, dass es ausreicht genügend Angst zu schüren um dann doch durchsuchen zu dürfen. Und in Zeiten wo Richter für eine Telefonüberwachung quasi ein Formblatt mit Multiple-Choice-Charakter vorgelegt bekommen (man erinnere sich: die Telefonüberwachung war auch mal nur für Terroristenabwehr gedacht) ist der Richtervorbehalt in meinen Augen eher ein Witz.

Ich weiss nicht wie tief jetzt die Einschränkungen wirklich sind - wenn die Politiker den Schuß vor dem Bug als solchen ansehen und sich jetzt vernünftig überlegen was sie machen wollen (einzelne Fachleute reden wohl davon dass es sich nicht lohnt in diesen engen Grenzen den Aufwand zu machen) dann ist das Ziel erreicht. Aber ich bin da noch etwas skeptisch.

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