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Vorratsdatenspeicherung ist zumindest schon etwas gekippt

Die Aussage des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist zwar nicht überraschend aber für mich liest er sich wie ein guter Kompromiß: Das was der Staat wollte gibts so in der Form nicht (alle Daten für alles nutzen dürfen) und wenn jemand wirklich die Daten braucht muss er erstmal nachweisen können dass es keine anderen Wege gibt, die Straftat nachzuweisen.

Und die Musikindustrie wurde sehr deutlich in ihre Schranken verwiesen.

Auch wenn ich durch die Erfahrung mit der Telefonüberwachung was gegen Richtervorbehalte habe: ich glaube auch die Karlsruher Richter sind sich dieser Situation bewusst und formulieren daher ihre Urteile (oder Eilentscheidungen) so, dass auch den Richtern und Gesetzgebern klar sein muss dass ein Formblatt nicht ausreicht als Richtervorbehalt.

Vielleicht kommt der Gesetzgeber dann auch mal auf die Idee, wieder mehr Polizisten und Richter einzustellen damit die Arbeit auf mehr Leute verteilt werden kann und jeder Richter auch die Zeit bekommt die er benötigt um sich wirklich mit so einer Entscheidung zu befassen.

Insofern freut mich die heutige Eilentscheidung und ich bin gespannt auf das Ende des Jahres wenn die endgültige Entscheidung kommt.

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Kommentare

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Hans Bonfigt am :

Ich wünschte, ich könnte Deinen Optimismus teilen.

Bereits das Urteil in bezug auf die (heimliche!) Durchsuchung von Computern und PCs nach GESTAPO-Manier läßt reichlich Lücken offen.
Folgerichtig sehen sich Himmlers Nachfolger im Berliner Reichssicherheitshauptamt bestärkt.

Auch das aktuelle Urteil wird faktisch folgenlos bleiben: Bekanntlich sind die Schnüffel-Schnittstellen so konzipiert, daß die Abfrage von TK-Daten durch die GESTAPO-Handlanger anonym erfolgt, ohne daß Provider oder TK-Nutzer hiervon etwas merkt. Wo kein Kläger, da kein Richter; deutsche Ermittlungsbehörden leisten sich in schöner Regelmäßigkeit weitaus gravierendere Rechtsbrüche als eine illegale Nutzung von TK-Daten.
Strafffrei bleiben die professionellen Rechtsbrecher ohnehin resp. werden von ihren Kollegen gedeckt:
Urplötzlich ist ist eine Rasterfahndung, in der die Bewegungsdaten sämtlicher Kreditkartenbesitzer nach einem genau definierten Merkmal systematisch durchsucht werden, keine Rasterfahndung mehr. Und das entscheidet ein "Gericht" in einem Teil Deutschlands, der bis vor kurzem einer totalitären Diktatur angehörte.
Hätten die Richter ihre Entscheidung ernst gemeint, so hätten sie wenigstens das Procedere der automatisierten, anonymen Übermittlung der erschlichenen TK-Daten für unzulässig erklärt.


Der Skandal in Italien zeigt, wie leicht zudem gespeicherte TK-Datem von Kriminellen (ich meine jetzt zur Abwechslung Kriminelle außerhalb des Staatsdienstes) mißbraucht werden können. Die deutsche Administration hat mehr als nur ein dutzendmal ihre groteske Inkompetenz in informationstechnischen Belangen unter Beweis gestellt. Mit der traurigen Entscheidumg wirft das Bundesverfassungsgericht private Daten aller Bürger kriminellen Organisationen zum Fraß vor.


Ein trauriger Tag für die Reste unserer Demokratie.



Gruß Hans

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