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Nachtrag zu Nur 8-10 Anfragen pro Jahr...

Nachdem ich gestern die Antwort auf die kleine Anfrage der FDP gründlich missverstanden habe und thh mir gründlich den Kopf gewaschen hat gab es heute abend bei den Szafen dazu noch eine heftige Diskussion, wo (denke ich) deutlich wurde was (für mich) der Hauptstreitpunkt ist.

Für mch ist es schon ein Unding daran zu denken dass die Verkehrsdaten für 6 Monate gespeichert werden - anlaßunabhängig, ohne Vorverdacht. Und für Strafverfolgungsmaßnahmen sollen die Daten verfügbar sein, ebenso für die Polizei wenn entsprechend hohe Hürden überwunden werden.

Die Anfrage zeigt wie oft und intensiv diese Maßnahme genutzt wurde - knapp 900 Anfragen die direkt an die Daten der VDS gingen. Man kann drüber streiten ob das nun hoch ist oder nicht (ich finde die Zahl für 2 Monate erschreckend hoch), zwei Sachen aus der Diskussion stören mich.

Eine Aussage beinhaltete dass das Nachschauen in den Daten der VDS der am wenigsten intrusive Eingriff gewesen sei - es sei weniger schlimm als eine Hausdurchsuchung, Abhörmaßnahmen oder ähnliches.

Ich sehe das eher anders herum: Eine Hausdurchsuchung betrifft üblicherweise genau eine Person - einen Verdächtigen. In der VDS sind aber die Daten von ca. 70 Millionen Kommunikationspartnern gespeichert; die dann mal kurz analysiert werden. Wobei ja nicht nur bei einem Provider angefragt werden muss sondern bei allen.

Eine andere Diskussion spann sich um die Zahlen selbst. Was bei der Sondererhebung nicht gefragt wurde und auch nicht so einfach gesagt werden kann ist die Anzahl der Verfahren bei denen die VDS-Auswertung letztendlich zu einer Überführung geführt hat. Das liegt daran dass ein Strafverfahren sehr lange dauert - deutlich länger als die Erhebung ging.

Das heisst, es gibt gar keine Möglichkeit zu verfolgen wieviel Erfolg dieser (in meinen Augen tiefe) Eingriff in die Privatsphäre der Kommunikationspartner bringt und wieviele Strafsachen nur durch die VDS aufgeklärt werden konnten. Und das ist etwas was mich nachdenklich macht: Bei der Idee des Datenschutzes (bzw. im BDSG) gibt es das Prinzip der Abwägung: Es muss abgewogen werden was mehr relevant ist: der Anspruch der Person auf Datenschutz oder das Interesse des Anfragenden/Speichernden.

In diesem Fall kann aber das interesse (beziehungsweise der Erfolg der Abfrage) gar nicht quantifiziert werden - es gibt keinerlei Erfolgskontrolle. Langfristig ist nicht vorhersehbar ob die Datensammlung überhaupt den Sinn hat oder erbringt für den sie erstellt wurde - oder ob jetzt, wo die Daten da sind, nicht einfach neue Möglichkeiten der Nutzung gefunden werden (müssen); das ist meine Befürchtung.

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Der Zaubberer mit dem Hut in der großen weiten Welt am : Nur 8-10 Anfragen pro Jahr...

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Update: bitte auch den Nachfolgeartikel lesen (ich hatte zwar überlegt diesen hier zu löschen, aber der Nachfolgeartikel ist ohne diesen hier nicht wirklich zu verstehen ...sollte es laut den Politikern auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung geben.

Kommentare

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Hans Bonfigt am :

1. Ich halte die "Wirksamkeitsdebatte" für problematisch: Konsequenterweise müßte man als erstes die Folter einführen, natürlich nur bei "besonders schweren Katalogstraftaten".

2. Technokraten wie Thomas Hochstein haben sachlich und systematisch oft recht, aber sie berücksichtigen die Praxis des alltäglichen Mißbrauchs nicht.
Mittlerweile höchstrichterlich festgestellt ist, daß Generalbundesanwältin Harms, die "auf Augenhöhe mit Kriminellen" kommen will, geltendes Recht gebrochen hat. Was muß ein Gesetzgeber also tun, wenn festgestellt wird, daß die Justiz mit neuen Gesetzen nicht verantwortungsvoll umgeht ?
Streichen, ohne jede Frage.

3.
Wann bitteschön war der letzte islamistische Terrorakt in der BRD ?
1972 in München, vielleicht kann man den Ghaddafis "La Belle"-Anschlag 1980 in Berlin noch berücksichtigen.
Ansonsten: Heiße Luft und ein paar Spinner.
Heiße Luft und ein paar Spinner rechtfertigen jedoch keinen Demokratieabbau.


Gruß Hans

-thh am :

Eine "Praxis des täglichen Mißbrauchs" wird gerne behauptet, aber natürlich nie bewiesen. Ex falso quodlibet. - Natürlich wurde auch weder höchstrichterlich noch sonstwie festgestellt, daß die Generalbundesanwältin - oder ein Mitarbeiter ihrer Behörde - geltendes Recht gebrochen hätte.

Der letzte bekannte islamische Terrorakt in Deutschland wurde 2007 - knapp und mit irrsinnigem Aufwand - verhindert. Und daß "ein paar Spinner" ein Land an den Rande des Abgrunds bringen können, haben wir vor 30 Jahren bereits gesehen.

Hans Bonfigt am :

Der Bundesgerichtshof, der unlängst feststellte, daß Harms' GESTAPO-Maßnahmen gegen die "Militante Gruppe" ein Mißbrauch des 129a StGB und damit widerrechtlich waren, gilt nicht als "höchstrichterliche Rechtsprechung" ? Nur 'mal so gefragt.

Und Du siehst in diesem Falle auch keinen Mißbrauch und infolgedessen auch keine Notwendigkeit, diese "Terrorparagraphen" sofort zu streichen ?


Was das "mit irrsinnigem Aufwand verhinderte Attentat" aus 2007 betrifft: Du meinst doch nicht die Vollbekloppten aus dem Sauerland ?
Doch ?
Nee, schon klar.


Effektive Eingrenzung des "terroristischen Bedrohungspotentials" bestünde im übrigen darin, die Bundeswehr aus den Krisengebieten zurückzuholen.
Zum einen würden uns die feigen Schlappekicker nicht international bis in die Steinzeit blamieren,
indem sie z.B. einen Trupp Dänen in die Luft sprengen oder durch Mobiltelephonate den Standort ihrer Kameraden preisgeben, zum anderen nähme man den Kameltreibern einen gewissen Teil ihrer Motivation:
Denn wie sollen die sich eigentlich gegen die militärische Besetzung ihres Landes eigentlich wehren, wenn nicht durch Attentate?
Die Anschläge von London und Madrid sind moralisch durchaus zu rechtfertigen als Antwort auf einen nicht durch UN-Mandat gedeckten terrristischen Überfall auf den Irak, könnte man unschwer formulieren.


Schlußendlich verweise ich auf eine Bin Laden -
Karrikatur:

"I'm still free - what about you ?"

-thh am :

Ich "diskutiere" nicht auf dem Niveau von Stammtischen und BILD.

-thh am :

Daß man bezüglich der Vorratsdatenspeicherung unterschiedlicher Ansicht sein kann, will ich gar nicht bestreiten. Was mich - besonders - stört und oft auch ziemlich verärgert, sind nur faktische Falschdarstellungen in diesem Zusammenhang.

Was die Zahlen betrifft: um zu beurteilen, ob 900 Anfragen in zwei Monaten viel sind, muß man m.E. berücksichtigen, wie viele Straftaten insgesamt und (besonderrs) gravierender Art im selben Zeitraum begangen werden bzw. verfolgt werden, sonst ist die Zahl doch ziemlich wenig aussagekräftig.

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