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Der Shopblogger und seine Videoanlage

Das ich den Shopblogger gerne lese ist eine Sache. Das ich in Kommentaren bei ihm geschrieben habe dass ich es für zweifelhaft halte hochauflösende Videoaufnahmen seiner Kunden zu machen ohne diese zu informieren und eine Haltefrist zu setzen hatte ich zwar nicht hier geschrieben, aber dies doch getan.

Und was lese ich nun in einem neuen Artikel? Er nutzt die Videoanlage um Kunden zu identifizieren und ihnen etwas zurückzugeben. Und verfolgt deren Weg durch den Laden damit. Er erwähnt sogar dass er dafür die Videoanlage missbraucht.

Wenn schon der normale Bürger das macht, warum sollten das die Wachdienste oder "Aufpasser" öffentlicher Kameras anders halten? Ich überlege gerade ernsthaft den Bremer Datenschützer darauf anzusprechen und den Shopblogger zu fragen ob er für die Kamera-Installation eine entsprechende Verfahrensliste hat, wo drinsteht mit welchem Ziel er sie aufgebaut hat. Auch wenn meine entsprechende Frage bei ihm vermutlich einfach ignoriert wird.

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