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Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen...

und den Einsatz der Wahlcomputer für nicht verfassungsgemäß erklärt. Und zwar weil es keine für den Bürger nachvollziehbare Transparenz gibt, mit der dieser sicherstellen kann dass seine Stimme ordnungsgemäß und korrekt gezählt wurde.

Eigentlich sind dies Selbstverständlichkeiten. Schade dass das BVerfG erst dafür sorgen muss dass die Politik (die dadurch ja gewählt wird) diese Selbstverständlichkeiten einhält.

Ein schönes Zitat aus dem Urteil, Absatz 81:

Der Öffentlichkeitsgrundsatz werde überspannt, wenn gefordert werde, dass jedermann das gesamte Wahlgeschehen einschließlich der Wahlvorbereitung bis in die Verästelungen der technischen Details nachvollziehen können müsse und das gesamte Staatshandeln bei einer Wahl, einschließlich der Bauartzulassung der Wahlgeräte sowie der sonstigen vorbereitenden Arbeiten der Wahlorgane und anderer Institutionen, der öffentlichen Kontrolle unterliege.


Warum soll das Einhalten der Grundrechte überspannt werden? Das Wichtigste bei einer Wahl ist Vertrauen. Und zwar Vertrauen in die Wahl, dass sie gleich und geheim ist. Das heisst, jeder kann sich sicher sein dass seine Stimme gezählt wird (wenn er denn eine Stimme abgibt) und dass auch keiner gezwungen werden kann in irgendeine Form abzustimmen. Mit Papier und Stift ist dies möglich; mit den bisherigen Wahlcomputern nicht.

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