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Was passiert wenn keine richterliche Kontrolle notwendig ist...

... sieht man gerade in Österreich: Die österreichische Polizei nutzt ihre neuen Befugnisse nach dem Sichherheitspolizeigesetz (SPG) ausgiebig. Im Schnitt werden 32 Anfragen täglich als "Gefahr im Verzug" ohne richterliche Kontrolle gestellt, wie eine Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage ergab.

Ich gehe mal nicht davon aus dass für jede dieser Anfragen wirklich Gefahr im Verzug herrschte - eine deutliche Verringerung der Kriminalitätsrate hat bisher nämlich nicht stattgefunden. Dass im Übrigen bei dem Polizeigesetz die Betroffenen gar nicht benachrichtigt werden müssen passt durchaus ins Bild - wenn das Opfer gar nicht weiss dass es überwacht wurde (oder wird?) dann kann es sich auch nicht beschwerden und keiner wird nachfragen wo denn die Gefahr im Verzug war als die Überwachungsmaßnahme angeordnet wurde...

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-thh am :

Der Rückschluß von "keine Verringerung der Kriminalität" auf "keine Gefahr im Verzug bei der Durchführung der Maßnahme" erschließt sich mir, ehrlich gesagt, nicht. Das eine hat doch mit den anderen überhaupt nichts zu tun?

Rince am :

Wenn es jedes Mal bei so einer Anfrage (egal ob Ortung via IMSI-Catcher oder IP-Adressanfrage beim Provider) um Gefahr um Leib und Leben geht muss diese Menge an Situationen auch vor Inkrafttreten dieses Gesetzes bestanden haben, nur dass es damals diese Maßnahme nicht gab. Wenn es diese Situation aber vorher schon gab und jetzt (weil ja Gefahr im Verzug ist) diese Daten herausgegeben werden dürfen kann dadurch ja ein Verbrechen verhindert werden - aber genau das scheint nicht der Fall zu sein; zumindest sagt die Statistik das nicht aus. Da frage ich mich wo die Gefahr im Verzug herkommt und warum das genau dann passiert wenn keinerlei Kontrolle mehr gedacht ist, auch nicht im Nachhinein.

Diese Art des Zugriffs läd geradezu ein, dass Leute einfach Anfragen machen und zwar aufs Geratewohl - einfach weil sie Lust dazu haben. Sie müssen sich ja nicht rechtfertigen und das Opfer (ob die Maßnahme gerechtfertigt war oder nicht wird ja nie geklärt werden müssen da keine Aufsicht stattfindet) bekommt davon nichts mit. Selbst wenn im Nachhinein diese Maßnahme als falsch angesehen würde - das Opfer wird nicht informiert.
Ich weiss dass Du (Thomas) da sowieso Bedenken hast - wenn man das Opfer informiert muss man alle Leute die in Kontakt mit dem Opfer waren auch informieren - aber ich finde diese Transparenz wichtig. Wenn man sich darauf verlassen könnte dass wirklch jeder informiert würde (und wenn diese Überwachungsmaßnahme überprüft und für rechtens befunden würde von zwei unabhängig voneinander entscheidenden Richtern) wäre das auch kein Stigma, sondern ein positiver Schritt in die Transparenz die man braucht um auch der Exekutive vertrauen zu können.

Mit solchen Gesetzen verspielt man eher das Vertrauen und - wenn ich das mal so platt sagen darf - die Zahlen die dort gezeigt haben beweisen das.

-thh am :

"Gefahr im Verzug" hat ja auch mit "Gefahr für Leib oder Leben" zunächst nichts zu tun, sondern besagt nur, daß bei Einholung der sonst erforderlichen Genehmigung - welcher Art auch immer - die Gefahr der Vereitelung des Zweckes der Maßnahme besteht (ob im konkreten Fall eine "Gefahr für Leib oder Leben" erforderlich ist, weiß ich nicht, weil ich die österreichische Regelung nicht kenne - aus dem verlinkten Bericht geht das jedenfalls nicht hervor).

Für die polizeiliche Kriminalstatistik können für den Zeitraum Jan-Mar 2008 im übrigen eigentlich auch noch keine Daten vorliegen; in der Regel wird die Statistik erst deutlich nach Ende des entsprechenden Jahres erstellt.

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