DNA-Proben und deren Nutzung
Es wird uns ja immer wieder gesagt es ist ja nicht schlimm wenn wir für Sexualdelikte oder ähnliches eine DNA-Probe abgeben. Nur: Wer überprüft was nachher mit den Proben passiert?
Was Udo Vetter vom Lawblog in seinem Artikel zitiert ist dass eine DNA-Probe auch gerne benutzt wird um Diebstähle aufzuklären - auch kleinere, mit einem Diebstahlwert von gerade mal 500€.
Die BKA-FAQ zeigt ganz deutlich wofür die DNA-Abgleiche am meisten gemacht werden: Diebstahldelikte.
Wo ist da die hohe Hürde? Wo ist da das "schwere Verbrechen" zu deren Zwecke diese Daten nur genutzt werden sollen (damit werden wir ja beruhigt wenn wir die Daten nicht hergeben wollen).
Und seit 10 Jahren wurden "nur" 75.000 Datensätze gelöscht - das sind 10% aktuell; wobei pro Monat 10000 neue Datensätze dazukommen. Wo kommen die her, soviele freiwillige Gentests machen wir doch gar nicht?
Ich glaube ich bin froh dass wir noch keine Zustände wie in Großbritannien haben, wo jedes Kind gleich eine DNA-Probe abgeben soll. Allerdings frage ich mich wie weit wir davon noch entfernt sind...
(Danke an Holger)
Was Udo Vetter vom Lawblog in seinem Artikel zitiert ist dass eine DNA-Probe auch gerne benutzt wird um Diebstähle aufzuklären - auch kleinere, mit einem Diebstahlwert von gerade mal 500€.
Die BKA-FAQ zeigt ganz deutlich wofür die DNA-Abgleiche am meisten gemacht werden: Diebstahldelikte.
Wo ist da die hohe Hürde? Wo ist da das "schwere Verbrechen" zu deren Zwecke diese Daten nur genutzt werden sollen (damit werden wir ja beruhigt wenn wir die Daten nicht hergeben wollen).
Und seit 10 Jahren wurden "nur" 75.000 Datensätze gelöscht - das sind 10% aktuell; wobei pro Monat 10000 neue Datensätze dazukommen. Wo kommen die her, soviele freiwillige Gentests machen wir doch gar nicht?
Ich glaube ich bin froh dass wir noch keine Zustände wie in Großbritannien haben, wo jedes Kind gleich eine DNA-Probe abgeben soll. Allerdings frage ich mich wie weit wir davon noch entfernt sind...
(Danke an Holger)
Kommentare
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-thh am :
Natürlich werden DNA-Proben auch zur Aufklärung von Diebstählen genutzt. Eine Beschränkung auf "schwere Straftaten" sieht das Gesetz nicht vor. Warum auch in diesem Fall?
Die einzige Beschränkung liegt in der Erfassung und Speicherung des DNA-Musters für künftige Straftaten (vergleichbar der erkennungsdienstlichen Behandlung - Fingerabdrücke, Fotos - im Hinblick auf künftige Straftaten); da ist eine Straftat erheblicher Bedeutung die Voraussetzung, oder eben auch die wiederholte Begehung anderer Straftaten, wenn sie im Unrechtsgehalt einer Straftat erheblicher Bedeutung gleichstehen. Serienhafter Diebstahl wäre dafür ein Paradebeispiel.
Dass jemand, der aufgrund einer solchen Anlasstat erfaßt ist, dann auch als Täter von Diebstählen o.ä. ermittelt wird, ist ein positiver Nebeneffekt. Unabhängig ist eine molekulargenetische Untersuchung von Tatspuren auch bei Diebstählen - und 500,- € sind nun wirklich kein Pappenstiel - ohnehin geboten, schon für den Fall, daß man Vergleiche mit einem späteren Tatverdächtigen durchzuführen hat.
"Freiwillige Gentests" haben im übrigen mit der DNA-Auskunfts-Datei wenig zu tun; da finden sich vor allem diejenigen, die aufgrund von Straftaten mit erheblicher Bedeutung, siehe oben, entsprechend erfasst wurden. Letztlich dasselbe wie die konventionelle erkennungsdienstliche Behandlung (Fingerabdrücke, Fotos), nur eben mit (m.E. wenig überzeugend begründeten) höheren Voraussetzungen. Wobei ich mich frage, ob bei der Anzahl der Datensätze wirklich nur die Personendatensätze und nicht auch alle Spurendatensätze erfasst worden sind ...
Rince am :
Ausserdem steht meines Wissens im Gesetzestext dass ein blosser Verdacht reicht um diese Tests zu machen. Was passiert mit den Daten wenn der Verdacht sich als haltlos erweist? Werden die Daten gelöscht und - viel wichtiger - ist das dokumentiert und nachvollziehbar?
Mich stört einfach diese zentrale Datensammlung. Wie man bei der Telekom merkt, reicht es eine solche Sammlung zu haben damit sie auch leichtfertig für Sachen / Taten gebraucht wird für die sie gar nicht gedacht war. Unter dem Gesichtspunkt gefällt mir so eine Datenbank überhaupt nicht. Das Stichwort was mir dazu immer wieder einfällt ist "gut gemeint". Es gibt einen Unterschied zwischen "gut gemeint" und "gut gemacht". Und für mich ist es ein Unterschied ob so ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre wie das zentrale registrieren von DNA-Spuren für ein Sexualdelikt hervorgezogen wird oder einen sagen wir mal Bagatellschaden wie einen Diebstahl im dreistelligen Euro-Bereich - was bei weitem die meiste Zahl der Anfragen ausmacht. Da stimmt für mich die Verhältnismäßigkeit nicht.
-thh am :
Wenn der Verdacht sich als haltlos erweist, sind die Daten zu löschen, § 8 Abs. 3 BKA-Gesetz.
Was macht die zentrale Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern denn "so schwerwiegend" im Vergleich zur zentral abrufbaren Speicherung von Lichtbildern, Fingerabdrücken, Maßen und besonderen Kennzeichen, also der konventionellen erkennungsdienstlichen Behandlung, die in polizeilichen Dateien (INPOL, AFIS, etc.) erfolgt und überhaupt keinen Anforderungen hinsichtlich der Schwere der Straftat unterliegt? Ich halte es im Gegenteil für nur bedingt nachvollziehbar, daß die Speicherung des DNA-Identifizierungsmusters überhaupt weitergehenden Anforderungen unterliegt als eine erkennungsdienstliche Behandlung ...
Rince am :
Alleine schon wegen dieser maßlosen Sammelsucht und den Erwartungen bin ich gegen eine solche Sammlung.
(Und wie Law Blog zeigt reicht es nicht dass die Löschung gesetzlich vorgeschrieben ist; sie muss von einem Gericht teilweise bestätigt werden und wird auch dann erst sehr viel später durchgeführt als es der Gesetzgeber noch verlangt).
-thh am :
Jedenfalls ergibt sich daraus nicht, daß eine gerichtliche Bestätigung der Löschung erforderlich wäre oder daß sie viel später erfolgte, als der Gesetzgeber verlangt. (Insbesondere auch beim LawBlog ist es nicht verkehrt, sehr genau zu lesen, was dort steht. Vieles klingt nämlich anders, als sich die Sachlage bei genauerer Betrachtung darstellt. Klappern gehört eben zum Handwerk.)
-thh am :
Dass sich Fingerabdrücke oder DNA-Spuren - bspw. - an der Mordwaffe befinden, bedeutet zunächst einmal nicht mehr, daß sie sich eben dort finden, und es läßt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darauf schließen, daß der Betreffende mit der Mordwaffe Kontakt hatte. Daraus ergibt sich aber nicht zwingend, dass er auch der Mörder ist. Weder aus dem einen noch aus dem anderen.
Es empfiehlt sich dann allerdings, eine gute Erklärung dafür zu haben, wie DNA-Spuren oder Fingerabdrücke dorthin gekommen sind; genauso wie für Schuh- oder Reifenspuren, oder für die Identifikation durch Zeugen, oder letztlich für jedes andere Beweismittel auch.
Artur am :
ich hätte mal eine frage!
Unzwar wurde vor zwei monaten mein Fahrzeug gestohlen! Jetzt ist es wieder aufgetaucht und die Polizei will eine DNA probe von mir nehmen! Nur bin ich damit nicht ganz einverstanden! Kann ich einfach sagen ich bin damit nicht einverstanden? Ist es möglich oder bin ich dazu verpflichtet?
mfg Artur