Das Datenschutz-Blog hat einen interessanten Artikel aus SPON verlinkt in dem erklärt wird wie Payback sich den Datenschutz für die Kunden und Nutzer vorstellt: Wenn sie der Meinung sind dass es eine Straftat gibt an der Kunden von ihnen beteiligt sind können die Daten der Kunden doch an ihre Partner weitergegeben werden - was in den AGBs und Erklärungen auf der Webseite bestritten wird.
Nur: Wer definiert was eine Straftat ist und wie sie verfolgt wird? Doch nicht die Partner von Payback - wenn dann tut das die Staatsanwaltschaft beziehungsweise die deutschen Gerichte; schließlich geht es um eine Straftat. Diese wurden aber gar nicht angefragt oder informiert - Real und Payback haben das "unter sich" ausgemacht. Eine Strafanzeige wurde auch nicht gegen die Mitarbeiter gestellt, sie wurden - vermutlich - stattdessen gefeuert.
Ob das so gemeint ist mit den Datenschutzgesetzten? Ich gebe dem Datenschutz-Blog da recht; das dürfte ein Missbrauch der Daten gewesen sein. Ich hoffe dass der entsprechende Landesdatenschützer (wo sitzt Payback?) sich einschaltet und dem nachgeht. Es geht schließlich um die Daten von ca. 1/3tel aller deutschen Haushalte (diese nutzen zumindest Payback).
Ich finde die Idee witzig: Zwei Rechner telefonieren miteinander und nutzen dabei Textfragmente die beim BND vermutlich auf einer Warn-Liste stehen - und damit wird vermutlich diese Installation vom BND abgehört.
Und seit kurzem ist auf der entsprechenden Webseite zu lesen dass die Aktion abgebrochen wurde wegen einer Warnung der Bundesstaatsanwaltschaft.
Hat er es geschafft da blanke Nerven zu treffen?
Update: Anscheinend ist die Installation wieder freigegeben; zumindest ist der Hinweis darauf von der Webseite verschwunden und die ursprünglichen Informationen sind wieder verfügbar.
Der Spiegel ist meistens weniger kritisch, aber manche Interviews sind erschreckend gut. Da wird der rheinland-pfälzische Innenminister Karl-Peter Bruch eine sehr wichtige Frage gestellt - eine Frage bei der sich die Juristen selbst nicht einig sind; nämlich die Definition von Terrorismus. Die Antwort ist ... nun ja, lest selbst:
SPIEGEL ONLINE: Und wann ist Terrorismus international? Schon wenn ein Verdächtiger eine Mail aus Pakistan erhält oder ausländische Zeitungen liest?
Bruch: Eine Mail reicht aus. Wenn das Mainzer LKA erfährt, dass jemand eine verdächtige Nachricht aus Pakistan bekommt, melden wir das ans BKA und verständigen uns, wer in diesem Fall den Hut aufhat. Das wiederum bemisst sich an den eben genannten drei Aspekten.
Das heisst im Endeffekt, wir haben Denunziation Tür und Tor geöffnet. Gerade das unsichere Medium Emai dafür...
...sagt laut einem Artikel der BBC der europäische Menschengerichtshof. Meiner Meinung nach eine sehr gute Haltung - ich hoffe diese Meinung setzt sich hier auch durch.
Adminalltag: Du macht mit dem Kollegen der neue Rechner aufsetzen soll ein Admin-Paßwort aus. Am nächsten Tag möchtest Du auf die neuen Rechner drauf - und es klappt nicht.
Nach hin und her überlegen kommt raus dass er zwar das PW sich richtig aufgeschrieben hat - aber seine Finger einen weiteren Buchstaben hineingeschmuggelt haben...
Nachdem ich gestern die Antwort auf die kleine Anfrage der FDP gründlich missverstanden habe und thh mir gründlich den Kopf gewaschen hat gab es heute abend bei den Szafen dazu noch eine heftige Diskussion, wo (denke ich) deutlich wurde was (für mich) der Hauptstreitpunkt ist.
Für mch ist es schon ein Unding daran zu denken dass die Verkehrsdaten für 6 Monate gespeichert werden - anlaßunabhängig, ohne Vorverdacht. Und für Strafverfolgungsmaßnahmen sollen die Daten verfügbar sein, ebenso für die Polizei wenn entsprechend hohe Hürden überwunden werden.
Die Anfrage zeigt wie oft und intensiv diese Maßnahme genutzt wurde - knapp 900 Anfragen die direkt an die Daten der VDS gingen. Man kann drüber streiten ob das nun hoch ist oder nicht (ich finde die Zahl für 2 Monate erschreckend hoch), zwei Sachen aus der Diskussion stören mich.
Eine Aussage beinhaltete dass das Nachschauen in den Daten der VDS der am wenigsten intrusive Eingriff gewesen sei - es sei weniger schlimm als eine Hausdurchsuchung, Abhörmaßnahmen oder ähnliches.
Ich sehe das eher anders herum: Eine Hausdurchsuchung betrifft üblicherweise genau eine Person - einen Verdächtigen. In der VDS sind aber die Daten von ca. 70 Millionen Kommunikationspartnern gespeichert; die dann mal kurz analysiert werden. Wobei ja nicht nur bei einem Provider angefragt werden muss sondern bei allen.
Eine andere Diskussion spann sich um die Zahlen selbst. Was bei der Sondererhebung nicht gefragt wurde und auch nicht so einfach gesagt werden kann ist die Anzahl der Verfahren bei denen die VDS-Auswertung letztendlich zu einer Überführung geführt hat. Das liegt daran dass ein Strafverfahren sehr lange dauert - deutlich länger als die Erhebung ging.
Das heisst, es gibt gar keine Möglichkeit zu verfolgen wieviel Erfolg dieser (in meinen Augen tiefe) Eingriff in die Privatsphäre der Kommunikationspartner bringt und wieviele Strafsachen nur durch die VDS aufgeklärt werden konnten. Und das ist etwas was mich nachdenklich macht: Bei der Idee des Datenschutzes (bzw. im BDSG) gibt es das Prinzip der Abwägung: Es muss abgewogen werden was mehr relevant ist: der Anspruch der Person auf Datenschutz oder das Interesse des Anfragenden/Speichernden.
In diesem Fall kann aber das interesse (beziehungsweise der Erfolg der Abfrage) gar nicht quantifiziert werden - es gibt keinerlei Erfolgskontrolle. Langfristig ist nicht vorhersehbar ob die Datensammlung überhaupt den Sinn hat oder erbringt für den sie erstellt wurde - oder ob jetzt, wo die Daten da sind, nicht einfach neue Möglichkeiten der Nutzung gefunden werden (müssen); das ist meine Befürchtung.
Wie ich gerade gesehen habe hat MySQL eine Alpha-Version ihrer Workbench-Software für Linux freigegeben. Fein, dachte ich, kannst Du das ja gleich ausprobieren.
Ich habe in einer Virtualisierung Debian (Lenny) und wollte damit testen. Das erste Problem: das Debian-Paket von MySQL ist nur für i386 gebaut, ein Source-Debian(Ubuntu)-Package gibt es aber. Gut, dachte ich, selbst compilen ist nicht schlimm.
Als allerdings der configure nach "google/templates.h" suchte war ich verwundert - aber tatsächlich, die WorkBench möchte Googles C-Template-Library nutzen. Diese ist zwar als Paket vorhanden; aber - wen wunderts - auch nur als i386-Paket, nicht als x86_64, was ich habe. Leider gibt es davon kein Debian-Source-Paket sondern nur das .tar.gz.
Das lässt sich herunterladen und nach einer Menge Pakete die ich zum Compilen brauche ist auch diese Library inklusive der Headerdateien in /usr/local installiert.
Das Compilen der Workbench geht dann - es dauert recht lange, aber es funktioniert. Als letztes scheitert der Debian-Packager daran dass er keine Ahnung hat in welchem Paket das libctemplate-Zeugs ist (kein Wunder, das war ja lokal installiert), aber darum kümmere ich mich nächstens.
Schade dass es nicht von vorneherein x86_64 Pakete gibt, aber man kann wohl nicht alles haben...
Update: bitte auch den Nachfolgeartikel lesen (ich hatte zwar überlegt diesen hier zu löschen, aber der Nachfolgeartikel ist ohne diesen hier nicht wirklich zu verstehen
...sollte es laut den Politikern auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung geben. Das wurde uns zumindst vorher ja gesagt.
Und wieviele sind es nun wirklich?
Gisela Piltz von der FDP hat dazu eine kleine Anfrage im Bundestag gestellt. Und ich finde die Zahlen erschreckend:
Zitat aus der Berliner Zeitung:
In 2 186 Ermittlungsverfahren haben Richter von Mai bis Juni dieses Jahres den Rückgriff auf die Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzern angeordnet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz hervor. Dabei nutzten die Ermittler in 934 dieser Verfahren die Vorratsdaten, die Telekommunikationsfirmen und Internetbetreiber seit Januar dieses Jahres sechs Monate lang speichern müssen. Bei weiteren 577 Verfahren sei keine Angabe möglich, ob die Ermittler auf die Vorratsdaten zurückgegriffen haben, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort mit.
In 627 Verfahren sei die Nutzung der Vorratsdaten nicht erforderlich gewesen, heißt es weiter. In 96 Fällen blieb das Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft erfolglos.
Es sind also doch deutlich mehr Ermittlungsverfahren bei denen "mal eben" auch die VDS benutzt wird. Nachdem das BVerfG nur die Nutzung bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben und(!) wenn alle anderen Verfahren ausgeschöpft wurden erlaubt hat, frage ich mich ob die Richter diesen Grundsatz beherzigen; ich habe nicht so das Gefühl.
Und wenn dann auch noch locker ein Drittel der Ersuchen unnötig waren und trotzdem genehmigt wurden, wer klärt die Richter da mal auf was wirklich erlaubt ist und was nicht? Was muss man machen um sie für den Datenschutz der Bürger zu sensibilisieren?
Eigentlich erwartet man doch von den Vertretern des Volkes dass sie sich für das Volk einsetzen, es entsprechend gut repräsentieren und nicht gegeneinander arbeiten. Also zumindest nicht unter der Gürtellinie oder sich wie kleine Kinder streiten.
Wie ein Spiegel-Artikel zeigt sind wir leider weit davon entfernt. Da ist ein Mitarbeiter des Aussenministeriums so mutig und beschreibt das skandalträchtige Verhalten einiger Politiker im Ausland, und was passiert? Die entsprechenden Politiker werden nicht gemassregelt oder entschuldigen sich, nein, vielmehr wird das Aussenministerium dafür gerügt dass jemand so ehrlich war diese Zustände anzuprangern. Und im Endeffekt leidet das Aussenministerium darunter weil die Politiker einfach Stellen streichen.
Was lernen wir daraus? Nicht dass wir das nicht schon vorher wussten; aber Politiker denken immer zuallererst an sich. Dann ihre Partei (und der natürliche Feind sind alle anderen Parteien) und dann vielleicht irgendwann als Letztes das Volk.
Eine der Möglichkeiten der Mitbürger ist es, Petitionen beim Bundestag einzureichen, auf denen man genügend viele Unterschriften findet (und möglichst viele sammelt) um sich damit auch Gehör zu verschaffen.
Die Hessische Piratenpartei hat ihre Erfahrungen mit solchen Petitionen dokumentiert - offensichtlich gibt es die Möglichkeit, Petitionen zusammenzulegen (was sinnvoll ist wenn es um dasselbe Thema geht; aber ab wann zwei Petitionen dasselbe Thema haben und dieselbe Zielrichtung wird wohl sehr weit gefasst).
Dieses erscheint sogar sinnvoll - zuviele Petitionen für dasselbe Thema mit demselben Inhalt ist nicht toll. Aber interessanter scheint noch die weitere Möglichkeit: Es gibt wohl nicht-öffentliche Petitionen, die eingebracht werden können. Für diese gilt dasselbe Spiel. Ausser dass die Petition dann auch nicht-öffentlich bleibt! Das heisst die eingereichte Petition "verschwindet" einfach ; der Einreicher und die Unterzeichner bekommen nicht mit was mit der Petition passiert.
ich fürchte das ist mal wieder eine der "Gut gemeint"-Regelungen. Und wird anscheinend gerne benutzt um unliebsame Petitionen einfach mal unter den Tisch zu kehren
Die Reaktion unseres Innenministers auf die lebhafte Diskussion um das neue BKA-Gesetz im Bundesrat ist zwar symptomatisch für ihn, aber warum spricht nicht endlich jemand Klartext mit ihm?
Laut diesem Spiegel-Artikel will er dafür sorgen dass nur noch Ja-Stimmen im Bundesrat Gewicht haben. Enthaltungen sollten nicht gezählt werden, damit Gesetze doch noch durchkommen.
Es gibt einen wichtigen Grund für Enthaltungen, neben den Verträgen zwischen Parteien im Land: Sie sagen dass man im Zweifelsfall keine eigene Meinung sich bilden kann mangels Information und sich enthält. Gibt es zuviele Enthaltungen könnte man auch drüber diskutieren ob es mehr Sinn mcht den Leuten zu erklären über was sie abstimmen sollen.
Und dass Enthaltungen fast als "Nein" gewichtet werden halte ich für richtig - weil es zeigt wieviele Bedenken es gab bei der Abstimmung. Wenn diese nun wegfallen wird das Abstimmungsergebnis verfälscht.
Aber das scheint unseren Bundesinnenminister, der uns gleichzeitig erklärt dass verschlüsseln verdächtig macht (dafür brauchen wir ja unbedingt den Bundestrojaner), und auf der anderen Seite mit Hilfe der Telekom (die ja nicht gerade wenige Datenschutzpannen in der letzten Zeit zugeben musste) einen total sicheren verschlüsselten Email-Verkehr anbieten will, nicht groß zu stören. Wenn ihm jemand sein Sandkastenspielzeug wegnehmen will muss der weg. Zumindest habe ich so den Eindruck.
Caro hatte mich drauf aufmerksam gemacht: Die Füenf haben ihr ungefähr tausendunderstes Konzert zu feiern - und machen dies mit einer Gala im Theaterhaus. Mit dabei waren bisherigen Mitglieder der Band (bis auf den allerersten Baß Base) und einige Gäste. Das heisst neben Memphis, Spencer, Justice, Karuso und Pelvis waren Freytag, Laszlo und Dottore Basso dabei, die dann nacheinander auch auftraten und die Stücke zeigten wo sie brillierten.
Zusätzlich gab es auch Gäste: Eure Mütter (die im T2, also nebenan, ihre eigene Show machten, daher die ersten Gäste waren), die am Ende ihrer Show auch wiederkamen zur Verabschiedung - was zeigt wie lange die Gala selbst ging; Timo Brunke, Poetry-Slammer der ersten Stunde, mit dem sie eine gemeinsame Geschichte haben, dann Roland Baisch und die kleine Tierschau. Zwischendurch sind sie mit ihren eigenen Liedern aus ihrer Schaffenszeit (und den entsprechenden Kostümen aufgetreten; sehr auffällig war dann die Kostümierung von "Südfrüchte" weil das einfach sehr bunt und grün ist.
Die Lieder waren gut ausgesucht und spassig - auch von der aktuellen Uäh-Tour war einiges dabei und ich muss unbedingt in die Show rein
Ich fand die Show auf jeden Fall unterhaltsam, die Stimmung war sehr gut (nicht so ekstatisch wie bei den Wise Guys, wo hinter uns dauernd Leute alles mitsangen), es war komisch aber nicht niveaulos - einfach ein schöner Abend. Was will man mehr?
Nun bin ich seit einigen Wochen in einem Chor - dem akademischen Chor der Universität Stuttgart. Lustiger Haufen mit netten Leuten, die auch spanennde Projekte in Angriff nehmen.
Letzte Woche wurde ein Stück aus dem alten Semester noch einmal aufgeführt: Phoebus und Pan, eine Kantate von J.S. Bach. Die Besonderheit: Es war einerseits ein Kinderkonzert (mit sehr moderaten Eintrittspreisen), andererseits war die Kantate szenisch, das heisst wir hatten Sänger (das war zu erwarten) aber auch Schauspieler dabei, die mit Figuren hantierten.
Die Solisten waren hervorragend; die Stimmen waren hervorragend besetzt und konnten genau den Ton ansetzen den ich so mag - die Sopranistin als Vogel mit einer trillernden Stimme (wobei ich weiss dass sie das nicht machen muss sondern einfach nur kann); Patrick Zielke von den Füenf als Pan der immer gerne ein wenig schräg singt und so weiter.
Das akademische Orchester hat dazu begleitet und auch gut gespielt und wir alle hatten unseren Spass damit, gerade beim Kinderkonzert wo dann auch die Kinder anfingen dem Pan zuzujubeln oder den Phoebus auszubuhen - nicht zu vergessen, die Figuren zu beklatschen wenn es gut geklappt hat.
Er bringt diese Aussage in Zusammenhang mit der Kritik am BKA-Gesetz, wo Ärzte von ihrer Schweigepflicht "entbunden" werden, Parlamentarier aber nicht.
Es ist klar, dass die Parlamentarier ihre Pfründe schützen wollen - es wäre ja noch schöner wenn rauskommen würden was sie alles klüngeln mit dem Lobbyisten oder der Wirtschaft. Aber was hat das damit zu tun dass die Ärzte Leben retten könnten indem sie von der Schweigepflicht entbunden werden? Genauso könnten Politiker viele Leben retten wenn sie auch von der Immunität entbunden würden - Deals mit der Waffenlobby würden dann vermutlich nicht klappen, die ja auch viele Leben kosten. Mit dieser Argumentation könnte man auch Geistliche von ihrer Schweigepflicht entbinden, da könnten ja auch viele Leben zu retten sein.
Warum also die Ärzte? Weil über die elektronische Patientenakte sowieso nächstens alle interessanten Daten zentral abgelegt und abrufbar sein werden? Weil Politiker (die eigentlich dem Volk dienen sollten!) viel ängstlicher und egoistischer sind als sie uns weismachen wollen?
Es wird uns ja immer wieder gesagt es ist ja nicht schlimm wenn wir für Sexualdelikte oder ähnliches eine DNA-Probe abgeben. Nur: Wer überprüft was nachher mit den Proben passiert?
Was Udo Vetter vom Lawblog in seinem Artikel zitiert ist dass eine DNA-Probe auch gerne benutzt wird um Diebstähle aufzuklären - auch kleinere, mit einem Diebstahlwert von gerade mal 500€.
Die BKA-FAQ zeigt ganz deutlich wofür die DNA-Abgleiche am meisten gemacht werden: Diebstahldelikte.
Wo ist da die hohe Hürde? Wo ist da das "schwere Verbrechen" zu deren Zwecke diese Daten nur genutzt werden sollen (damit werden wir ja beruhigt wenn wir die Daten nicht hergeben wollen).
Und seit 10 Jahren wurden "nur" 75.000 Datensätze gelöscht - das sind 10% aktuell; wobei pro Monat 10000 neue Datensätze dazukommen. Wo kommen die her, soviele freiwillige Gentests machen wir doch gar nicht?
Ich glaube ich bin froh dass wir noch keine Zustände wie in Großbritannien haben, wo jedes Kind gleich eine DNA-Probe abgeben soll. Allerdings frage ich mich wie weit wir davon noch entfernt sind...